Landesmusikrat Berlin: 4. Workshop. Thema: Wiederaufbauplan für die Kultur nach der Pandemie. Erste Schritte nach dem Lockdown

Im letzten Teil der Konferenz für freischaffende Musiker*innen widmeten sich Vertreter*Innen der Praxis (Katrin Pechloff-IG Jazz/Fabian Gisler-Stiftung Avore-Schweiz/Anne Schneider-Bundesverband freie darstellende Künste) und der Politik (Torsten Wöhlert-Staatsekretär für Kultur (Die Linke)/Tino Höch-Kulturrat Brandenburg/Günther Winands- Ministerialdirektor und Amtschef der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien/Frank Jahnke-MDA (SPD)/ Daniel Wesener-MDA (Bündnis90/DIE GRÜNEN)) dem alles entscheidenden Thema: Was passiert nach dem Lockdown und wie wird die Situation für freischaffende Künstler*Innen sowie Kultur und Kunst nach der Pandemie aussehen ? 

In der Diskussion bzw. den Statements der Referenten*Innen war die Angst vor Haushaltskürzungen, erheblichen Veränderungen in Kultur und Kunst, als auch die Erfahrungen der Vergangenheit: in Krisen trifft es Kultur und Kunst immer als Erstes, immer präsent. Der Ruf nach innovativen Konzepten, transparenten und sicheren Hilfspaketen, der Stärkung und dem Überdenken zur Stellung der Interessenvertretungen, neuen Fördersystematiken, einer Umstrukturierung des Zuwendungsrechtes,  nach neuen Rollen im Kulturbetrieb,  einer Infrastruktursicherung und letztendlich die Notwendigkeit eines umgreifenden Transformationsprozesses, im Wesentlichen Konsens.

Von Seiten der Praxisorientierten Teilnehmer standen die sozialpolitischen Aspekte im Vordergrund. Die soziale Absicherung sollte den Bedürfnissen der Solo-Selbstständigen angepasst und somit ein Zusammenspiel von Kommunen/Land und Bund erfolgen. Die Coronakrise hat die prekären Situationen vieler Künstler*Innen wie ein Brennglas aufgezeigt. Aus diesem Grunde ist das Ungleichgewicht der freischaffenden Institutionen zukünftig zu minimieren und die Künstler*Innen müssen in ihrer innovativen Arbeitsweise und in der sozialen Absicherung gestärkt werden.

Auch wenn die Kultur und Kunst weitere Förderungen vom Bund erhalten hat (Neustart Kultur) und diese insbesondere durch die Verbände umgesetzt, sowie kulturelle private Institutionen (Clubs und Musikverlage) Unterstützung finden, so hat man sich aber zu vergegenwärtigen, dass Kultur und Kunst in der Bundesrepublik Deutschland den Länderhoheiten unterliegen. Aber:  In unserer föderativen  Struktur ist Kultur immer noch keine Pflichtaufgabe (aus diesem Grunde sind z.B. Ausfallhonorare nicht ausgezahlt worden) . 

Zukünftig müssen wir in den Ländern über Zuschüsse/Projektfinanzierungen/Förderungen diskutieren und entscheiden. Gerade in Berlin versucht der Senat durch Projekte wie  „Draußen Stadt“, „Call for action“, aufstocken der Bundeshilfen durch Landeshilfe, stärkeren Ausbau von Stipendien, vereinfachende Fördersysteme und Umschichtungen der Förderetats, den derzeitigen Anforderungen gerecht zu werden.

In den 4 Diskussionsrunden sind von den Beteiligten Wünsche geäußert und Absichtserklärungen formuliert worden. Aber eine strategische Ausrichtung war selten zu erkennen.

Letztendlich benötigen wir eine kommunale Grundsicherung für Kultur und Kunst. Kultur und Kunst ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommunen und Länder. Ein Berliner Kulturfördergesetz kann hier ein guter Ansatz sein und insofern war die Diskussionsreihe  des Landesmusikrates Berlin ein erster lohnenswerter Diskussionsansatz. Herzlichen Dank.

Über Detlef Meyer zu Heringdorf

Twitter: @DetlefZu, Autor: "Das Charlottenburger Opernhaus von 1912 bis 1961" Deutsche Oper Bln, 1988 ISBN: 3926412070
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