Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, hat sich heute der Senat in erster Lesung mit der Umbenennung von Straßen befasst, die Namen mit Bezug auf die Kolonialzeit tragen.
Mit der vorgeschlagenen Änderung der Ausführungsvorschriften zu § 5 des Berliner Straßengesetzes (AV Benennung von Straßen) werden die Gründe für Umbenennungen erweitert. Zukünftig wird ausdrücklich auf die Möglichkeit verwiesen, Straße umzubenennen, wenn deren Namen koloniales Unrecht heroisieren oder verharmlosen und damit Menschen herabwürdigen.
Mit der Änderung der Ausführungsvorschriften entspricht die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dem Beschluss und Auftrag des Abgeordnetenhauses vom 15. August 2019, die Dekolonisierung des öffentlichen Raumes voranzutreiben.
Die Änderungen stärken die Entscheidungskompetenz der bezirklichen Gremien und erweitern deren Ermessensspielräume. Umbenennungen sind damit ausdrücklich auch zulässig bei Straßen, die nach Wegbereitern und Verfechtern von Kolonialismus, Versklavung und rassistischen Ideologien benannt sind oder nach Orten, Ereignissen und Begriffen, die damit im Zusammenhang stehen.
Nach der heutigen ersten Lesung im Senat wird sich der Rat der Bürgermeister mit der Anpassung der Ausführungsvorschriften befassen. Sobald von dort eine zustimmende Stellungnahme vorliegt, wird der Senat die Änderungen in zweiter Lesung beschließen. Im Anschluss wird die neue Fassung im Amtsblatt veröffentlicht und damit in Kraft treten.
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