Chance auch für Kulturprojekte: Förderung durch Denkmalschutz-Sonderprogramm der Kulturstaatsministerin

Noch bis zum 19. April können in diesem Jahr Anträge auf finanzielle Förderung aus dem Sonderprogramm XIII der Kulturstaatsministerin gestellt werden, eine Chance damit auch für Kulturprojekte in denkmalgeschützten Gebäuden. Bisher konnten dadurch Mehr als 3.000 national bedeutsame Kulturdenkmäler in ganz Deutschland saniert werden.  

Bei den Förderprojekten gelten dabei folgende Grundsätze:

1. Der Bund übernimmt maximal 50 Prozent der förderfähigen denkmalschutzrelevanten Kosten der Maßnahme. Die Höhe der Förderfähigkeit setzt die jeweilige Landesdenkmalschutzbehörde fest. Die anderen 50 Prozent (Ko-Finanzierung) müssen anderweitig organisiert werden (Land, Kommune, Stiftung, private Dritte, etc.). Eine Ko-Finanzierung über EU-Mittel oder gar aus anderen Töpfen des Bundeshaushalts ist haushaltsrechtlich nicht möglich.

2. Die Maßnahmen müssen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen. Renovierungsarbeiten sowie Umbau- und nutzungsbezogene Modernisierungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Auch sind reine Unterhaltungs- sowie Erhaltungsmaßnahmen von einer DS XIII-Förderung ausgeschlossen.

Alle Informationen und Anträge finden sich auf der Seite der Kulturstaatsministerin:

https://www.kulturstaatsministerin.de/DE/denkmal-und-kulturgutschutz/denkmalschutz/Sonderprogramme/sonderprogramm_node.html

Im letzten Jahr wurden damit im Bezirk das Studentendorf Schlachtensee und die Pauluskirche mit insgesamt 1,25 Mio. EUR gefördert:

https://www.berliner-woche.de/steglitz-zehlendorf/c-politik/sanierungen-von-pauluskirche-und-studentendorf-werden-gefoerdert_a385230

Über Carsten Berger

Mitarbeiter der BVV Steglitz-Zehlendorf für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mitglied Kulturausschuss Steglitz-Zehlendorf, Herausgeber KulturInSZ.de Kontakt: info[at]KulturInSZ.de, Twitter: @KulturInSZ
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